Für die Gesetze können wir nichts, ändert aber nichts daran, dass wir alle uns an sie halten müssen.
Darf ich Comedy und Hörbücher spielen?
Darf ich Comedy und Hörbücher im Webradio spielen?
Das haben wir uns sicher alle schon einmsl gefragt:
Dürfen Comedy und Hörbücher im Webradio gespielt werden, also sowas wie 2Stenkelfeld” oder “Paul Panzer”?
Viele glauben, dass diese Sparten von den Gema-Gebühren abgedeckt seien, die ein lizenziertes Webradio entrichtet oder aber, dass man die Rechte zum Spielen mit dem Kauf der CD erwerben könnne.
Das ist aber leider falsch!
Da die Gema ausschließlich die Nutzung von musikalischen Werken lizenziert, ist in einer Gema-Lizenz das Spielen von Comedy und Hörbüchern nicht enhalten.
Die Senderechte an der Comedy bzw. dem Hörbuch muss man daher vom Urheber selbst (Comedian / Autor / Verlag) einholen.
Comedy und Hörbücher sind also nur dann im Webradio erlaubt, wenn der Comedian / Hörbuchautor / Verlag dem Webradio die Ausstrahlung gestattet hat.
Das gilt nicht nur für Episoden wie „Stenkelfeld“ oder „Paul Panzer“, sondern auch für gemischte Beiträge, in denen sowohl gesungen als auch gesprochen wird (Beispiel:
Der kleine Nils mit Gutenacht-Lied).
Eine solche Sendeerlaubnis sollte man sich immer schriftlich geben lassen, damit man sie im Zweifelsfall vorlegen kann!
(Quelle: frei formuliert auf Grundlage des uns vorliegenden Antwortschreibens der Gema
Darf ich Songs aus Downloadpartalen spielen?
Es hält sich recht hartnäckig das Gerücht, man dürfe Songs von Shops wie Amazon / Downloadportalen wie mp3.de etc. im Webradio spielen, da man diese ja ordnungsgemäß käuflich erworben habe.
Leider erlauben die AGB der Anbieter Amazon.de, mp3.de, Napster u. a. nur eine “rein private” Nutzung.
(Web)Radiosendungen sind jedoch definitionsgemäß öffentliche Aufführungen.
Das bedeutet, dass die bei Amazon und ähnlichen Shops gekauften sowie von legalen Downloadportalen heruntergeladenen mp3s NICHT im Radio gespielt werden dürfen.
Hinzu kommt, dass viele Anbieter die Songs mittels “DRM” kennzeichnen, um jederzeit verfolgen zu können, was die User mit den Songs machen.
Laut Auskunft der Gema dürfen DRM-gekennzeichnete Songs nicht im Webradio gespielt werden.
Das Entfernen der DRM-Kennzeichnung ist strafbar und man macht sich dem Downloadportal / Anbieter des Songs gegenüber schadenersatzpflichtig.
Das bedeutet, dass nur Musik von Original-CDs und Songs, die von Künstlern / Partnerlabeln direkt zugesandt wurden, im Webradio gespielt werden dürfen.
Darf ich Songs spielen, die mir ein Hörer geschickt hat?
Das kennen wir alle. In der Wunschbox ging ein Musikwunsch ein, aber Du hast genau diesen Tigel nicht in Deinem Repertoire.
Der Hörer bietet Dir nun an, Dir seinen Wunschtitel einfach per Maial zuzusenden.
Von Hörern zugesandte Songs dürfen NICHT gespielt werden.
Begründung:
Man kann nicht wissen, aus welcher Quelle der Song stammt, selbst wenn man den Hörer gut kennt, kann es möglich sein, dass dieser den Song z. B. selbst von jemandem bekommen hat und gar nicht weiß, dass er aus nicht zulässiger Quelle stammt.
Um sicherzugehen, dass Du keine Songs aus illegalen Quellen spielst, dürfen Songs, von denen wir nicht wissen, woher sie stammen, nicht gespielt werden.
Dass nur Songs aus legalen Quellen (Original-CDs, LPs oder Bemusterungen von Labelpartnern und Bands) gespielt werden dürfen, ist eine Vorgabe seitens Gema / GVL.
Darf ich Songs von djtunes spielen?
Darf ich Songs von djtunes im Webradio spielen?
Auch hier lautet die Antwort leider NEIN.
Die AGB erlauben auch hier nur einen rein privaten Gebrauch.
Da eine (Web)Radiosendung per Definition jedoch eine öffentliche Aufführung ist, dürfen die Songs von dort nicht gespielt wreden, auch wenn man dafür bezahlt hat!
Hier die entsprechenden Auszüge der AGB von DJtunes:
…no Content may be copied, reproduced, transmitted/translated, publicly displayed, uploaded, published, recorded, retransmitted, rented, sold, given away, distributed, digitized, marketed, reproduced, altered to make new works, performed, or compiled in any way to any other computer, website, or other medium for any commercial purpose. und (2) With the purchase of music-files you are granted the simple, non-exclusive, non-negotiable right to use the music-file and related content solely for private and personal purposes. You may copy and use the purchased music-files only for your own enjoyment. !
übersetzt bedeutet das so viel wie:
mit dem Kauf von Musik-Dateien wird Ihnen das einfache, nicht ausschließliche und nicht veräußerbare Recht eingeräumt, die Musikdateien und die damit verbundenen inhalte nur für den privaten und persönlichen Gebrauch zu nutzen. Sie dürfen die gekauften Musikdateien nur für den eigenen Gebrauch (wörtlich. die eigene Erbauung) nutzen.
Darf ich Songs von iTunes im Webradio spielen?
Die Diskussionen um dieses Thema reißen nicht ab.
Für viele ist offensichtlich schwer nachvollziehbar, dass sie Songs, die sie im iTunes Store gekauft haben, nicht völlig frei verwenden dürfen.
„Private Nutzung“ bzw. „rein private Nutzung“ legen viele für sich so aus, dass sie die Songs in einem privaten, also nicht-kommerziellen, Sender angeblich spielen dürften, da sie den Kauf der Tracks ja mit einem Kaufbeleg belegen können.
Was viele nicht wissen:
Das Senden von Titeln in einem (Web)Radio stellt per Definition eine öffentliche Aufführung dar, egal, ob sie einem kommerziellen oder nicht kommerziellen Sender stattfindet und egal, wie groß oder klein dieser Sender auch sein mag.
Um Klarheit in das Thema zu bringen und allen, egal ob Moderatoren oder Radioinhabern / Sendeleitungen, eine gewisse verlässliche Rechtsgrundlage zu verschaffen, haben wir uns die Mühe gemacht, den Support von iTunes zu kontaktieren.
Zuerst einmal ein großes Lob an den Customer Support von iTunes!
Unsere Anfrage wurde schnell bearbeitet, Die Servicemitarbeiter waren stets freundlich, höflich und in ihrem jeweiligen Fachgebiet kompetent.
Auch auf Rückfragen und Detailfragen wurde schnell, freundlich und ausführlich geantwortet.
Die Antworten waren nicht vorgefertigt oder Textbausteine, sondern wurden individuell auf das Anliegen hin verfasst.
Und nun zum wesentlichen Punkt: iTunes hat uns bestätigt, dass man die dort gekauften Songs NICHT öffentlich wiedergeben / aufführen darf, da dies einen Verstoß gegen die AGB / Nutzungsbedingungen von iTunes darstellt!
Damit wurde unsere bisherige Einschätzung dieses Themas untermauert und offiziell bestätigt.
Hier nun die Antwort des Customer Support von iTunes, deren Veröffentlichung in unserem Forum uns schriftlich genehmigt wurde:
[Zitat Anfang]
Guten Tag Frau Reinert, vielen Dank, dass Sie Apple kontaktiert haben. Mein Name ist XXX* und Ihre Anfrage wurde an mich weiter geleitet.
So wie ich es verstehe, haben Sie Fragen bezüglich der Nutzung den Musiktitel aus dem iTunesStore. Gerne helfe ich Ihnen weiter.
Ich möchte Ihnen bestätigen, dass die Nutzung der Musiktitel ausschliesslich privat ist. Das bedeutet, dass eine öffentliche Wiedergabe gegen die Nutzungsbedingungen verstosst.
Ich hoffe, dass Ich Ihnen hiermit behilflich sein konnte. Falls Sie weitere Fragen haben sollten, zögern Sie nicht sich an mich zu wenden.
Mit freundlichen Grüßen XXX* iTunes Store Customer Support
[Zitat Ende]
* Name des Service-Mitarbeiters wird auf Wunsch des Customer Support nicht veröffentlicht.
Wir sind sehr froh, dass wir dieses viel diskutierte Thema mit Hilfe des Supports von iTunes klären konnten.
Es gibt nun eine eindeutige, unmissverständliche Aussage von iTunes selbst dazu, wie “privater Gebrauch” in den Nutzungsbedingungen / AGB aufzufassen ist.
Wir hoffen sehr, dass unsere Recherchen dazu beitragen können, möglichst vielen Moderatoren und Sendeleitungen bei ihrer Arbeit eine verlässliche Hilfestellung zu diesem Thema an die Hand zu geben.
Vielen Dank an den Customer Support für die Genehmigung zur Veröffentlichung in unserem Forum!
(Autor des Antwortschreibens: iTunes Customer Support; Genehmigung zur Veröffentlichung in unserem Forum liegt uns schriftlich vor)
Autor des Artikels: B. Reinert)
Darf ich Songs von last.fm im Webradio spielen?
Die AGB der bisher genannten Plattformen erlauben leider nur den rein privaten bzw. privaten Gebrauch der legal gekauften Tracks.
Wie sieht das bei last.fm aus?
Liest man sich die Nutzungsbedingungen von Last.fm einmal genau durch, wird man schnell feststellen, dass dort ebenfalls das öffentliche Aufführen nicht gestattet ist (eine (Web)Radiosendung ist per Definition eine öffentliche Aufführung).
Im einzelnen heißt es dort u. a.:
Vervielfältige bitte keinen Teil der Website oder der Inhalte ohne unsere Erlaubnis. Sämtliche vergangenen, derzeitigen und zukünftigen Inhalte der Applikationen, einschließlich, aber ohne Beschränkung hierauf, Software Graphiken, Texten, Bildern, Audio, Videos, Designs, Sammlungen, Datenbanken, Informationen zum zielgerichteten Handeln, Werbung, und die Marken, Logos, Domain-Namen, Handelsnamen, Dienstleistungsmarken und Handelsidentitäten, sowie jedes urheberrechtlich geschützte Material (einschließlich der Quell- und Objektcodes), und alle anderen Materialien, die im Zusammenhang mit den Applikationen stehen, einschließlich, aber ohne Beschränkung hierauf, der Gestaltung der Website (“look and feel”) (zusammen als “Inhalte”) bezeichnet, sind durch anwendbares Urheberrecht, Markenrecht, Datenbankrecht und andere eigentumsrechtliche Vorschriften (einschließlich, aber ohne Beschränkung hierauf, der Vorschriften über das geistige Eigentum) geschützt und stellen das Eigentum von Last.fm sowie seiner Mutter- und Tochtergesellschaften und verbundenen Unternehmen oder Lizenzgeber dar. Vorbehaltlich einer ausdrücklichen Bestimmung in diesen Nutzungsbedingungen oder einer anderweitigen ausdrücklichen schriftlichen Einräumung durch Last.fm an dich werden dir keinerlei Rechte (weder konkludent, durch Präklusion oder anderweitig) in oder an den Inhalten gewährt. (Siehe 3. geistiges Eigentum + Lizenz)
Besonders wichtig ist in diesem Zusammenhang folgender Absatz:
Das direkte oder indirekte Kopieren, Vervielfältigen, Neugestalten, Verkaufen, Verleasen, Vermieten, Verleihen, Vertreiben, Weiterverbreiten, Modifizieren oder Ändern, Herunterladen, Sideloading, Austauschen, Erschaffen abgeleiteter Werke, Hochladen, Posten, Übermitteln, die öffentliche Wiedergabe oder die Veröffentlichung durch dich, von Inhalt, einschließlich der Beseitigung oder Veränderung von Werbung, außer aufgrund eines ausdrücklichen beschränkten Rechts hierunter, sind streng verboten.
(wichtig für das Aufführen in einem Webradio wäre der Teilsatz…. Die … öffentliche Wiedergabe …. sind streng verboten).
Die ausführlichen Nutzungsbedingungen von last.fm gibt es hier
Das bedeutet: Laut der Nutzungsbedingungen von Last.fm darf man somit die Tracks von dort NICHT senden…
Diese Nutzungsbedingungen haben nicht wir geschrieben; die von den anderen Downloadportalen auch nicht.
Wir können nichts dafür, dass man Songs aus diesen Quellen laut der AGB der jeweiligen Anbieter nicht spielen darf…. müssen uns aber als lizenziertes, legales Internetradio an diese Vorgaben halten, ganz egal, welcher Ansicht einzelne auch sein mögen.
Natürlich halten sich viele Webradios nicht an diese Vorgaben bzw. an die Verbote in den AGB der Anbieter, aber deshalb ist es trotzdem nicht erlaubt, Songs aus diesen Quellen zu spielen …
Also, bitte die AGB einer Plattform immer zuerst gut und genau durchlesen … wir haben bisher noch keine gefunden, die eine öffentliche Aufführung explizit gestattet…
Wir hoffen, dass Ihr nun etwas besser verstehen könnt, warum wir auf diese Dinge achten (müssen) und es für Euch deutlicher wird, dass nicht wir dafür verantwortlich sind, sondern diejenigen, die die jeweiligen AGB verfasst haben. Wir müssen uns nur eben an diese AGB halten. Deshalb müssen wir diese Vorgaben auch an Moderatoren und Bewerber weitergeben und sie dahingehend informieren.
Mit Schikane, Chef raushängen lassen, Einschränken der „Moderatorischen Freiheit“ oder Wichtigtuerei etc. hat das alles nichts zu tun.
Darf ich Songs von Youtube im Webradio spielen?
Die Antwort lautet auch hier eindeutig: NEIN
Die Nutzungsbedingungen von Youtube erlauben es nicht, die Songs öffentlich aufzuführen (was beim Senden dieser Songs im Webradio der Fall wäre, denn eine (Web)Radiosendung ist per Definition eine öffentliche Aufführung).
Hier die entsprechende Passage der Nutzungsbedingungen:
[,,,] Sie erklären sich damit einverstanden, Zugriff auf Nutzervideos nur in der Form des Streamings und zu keinen anderen Zwecken als der rein persönlichen, nicht-kommerziellen Nutzung, und nur in dem Rahmen zu nehmen, der durch die normale Funktionalität der Dienste vorgegeben und erlaubt ist. “Streaming” bezeichnet eine gleichzeitige digitale Übertragung des Materials über das Internet durch YouTube auf ein nutzerbetriebenes internetfähiges Endgerät in einer Weise, bei der die Daten für eine Echtzeitansicht bestimmt sind, nicht aber für einen (permanenten oder vorübergehenden) Download, ein Kopieren, ein Speichern oder einen Weitervertrieb durch den Nutzer.
6.2 Sie erklären sich damit einverstanden, zu jedem Zeitpunkt Ihrer Nutzung der Dienste alle anderen Vorgaben der Bestimmungen und der YouTube Community Richtlinien einzuhalten.[,,,]
Diese Bands werden bei RRT nicht unterstützt
Diese Bands werden bei RRT nicht unterstützt
Bitte beachtet dazu die Teamregeln!
Radio Regentrude sieht sich als öffentlicher Sender dem Jugendschutz verpflichtet und unterstützt daher kein Songmaterial, das rechtsextremistsich ist, Gewalt verherrlichend, Drogen- oder Alkoholkonsum verherrlichend ist, zu Gewalt oder Suizid animiert, Gewalt schildert, fremdenfeindlich, sexistisch, diskriminierend oder in sonstiger Weise jugendgefährdend und / oder voller Fäkalsprache. Beschimpfungen etc. ist sowie Texte, deren Inhalte die Grenzen des guten Geschmacks überschreiten.
Ferner werden solche Künstler von Radio Regentrude nicht unterstützt (nicht gespielt (auch nicht als Hörerwunsch)), die zwar nicht indiziert sind, aber der rechten Szene zugeordnet waren oder aktuell zu dieser tendieren, die wegen eines (Gewalt)Verbrechens rechtskräftig verurteilt wurden und / oder die wegen ihres Verhaltens in der Öffentlichkeit untragbar sind. Hierzu zählen:
And One (man lese sich z. B. die Lyrics von ich esse Brot durch)
Böhse Onkelz
Bushido (+++UPDATE+++ sein Song Stress ohne Grund wurde am 17. Juli 2013 indiziert)
Der W
Eskimo Callboy (diskriminierende und frauenfeindliche Texte, in denen es fast ausschließlich um Sex geht und der Geschlechtsakt, Geschlechtsmerkmale etc. gossensprachlich bezeichnet werden)
Gary Glitter
Heldmaschine
Kärbholz (textlich rechts; Teilnahme an eindeutig rechten Konzerten)
Menowin Fröhlich
Oliver Shanti (rechtskräftige Verurteilung wg. Kindesmissbrauch
Rammstein
Saturdays Heroes (mehrfache Teilnahme an eindeutig rechten Konzerten; treten gemeinsam auf mit Interpreten wie dem rechten Prins Karl )
Sido
Xavier Naidoo (u. a. Auftritte vor sog. Reichsbürgern)
Weitere Details zu den Begründungen, warum diese Interpreten bei RRT nicht unterstützt werden, gibt es u. a. auf Wikipedia und im Netz.
Rap und HipHop sind bei uns zwar nicht verboten, werden aber so gut wie nicht gespielt, da es in diesen Genres zu viele fäkalsprachlastige Songs gibt sowie zu viele Interpreten, die wegen Drogen- und / oder Gewaltdelikten rechtskräftig verurteilt wurden. Solche Titel / Interpreten zu spielen, entspricht nicht unseren Radiogrundsätzen.
Diese Liste wird bei Bedarf aktualisiert.
(Stand: 2020)
Gibt es für Webradios eine 22-Uhr-Regelung ?
Sehr hartnäckig hält sich das Gerücht, es gäbe für Webradios eine 22-Uhr-Regelung, sprich Songs mit bestimmten (schlüpfrigen, Alkoholkonsum verherrlichenden und anderen) Inhalten dürfen nach 22 Uhr gespielt werden.
Gibt es eine solche 22 Uhr Regelung tatsächlich?
Um es vorweg zu nehmen: NEIN, eine solche Regelung gibt es nicht im Bereich Telemedien – und dazu gehören Webradios.
Das Warum bzw. die Begründung ist eigentlich selbsterklärend und logisch. Denn:
Ein Webradio (egal wie groß, egal wie viele Hörer) ist ein öffentlicher Ort, die Inhalte (Songs, Wortbeiträge usw.) sind öffentlich und frei zugänglich – und das zu jeder Tageszeit.
Damit können Jugendliche jederzeit frei auf diese Inhalte zugreifen.
Wie für alle Orte öffentlicher Aufführungen gilt auch für Webradios das Jugendschutzgesetz in der aktuellen Fassung.
Da man bei einem (Web)Radio nicht wissen kann, wer gerade zugeschaltet ist – und noch viel weniger lässt sich das tatsächliche Alter der Hörer ermitteln -, muss man davon ausgehen, dass ungeachtet der Tageszeit, auch Jugendliche auf das Programm zugreifen.
Somit müssen die gesendeten Inhalte (Songs, Wortbeiträge etc.) zu jeder Tageszeit mit den Vorschriften des Jugendschutzgesetzes konform sein.
Zuwiderhandlungen gelten als Ordnungswidrigkeit, die mit einer Geldbuße bis 50.000 (in Worten: fuünfzigtausend) Euro geahndet wird.
Hierbei spielt keine Rolle, wie groß die Wahrscheinlichkeit ist, dass jemand Anzeige erstattet, sollten jugendgefährdende Inhalte gesendet werden.
Und hier das Jugendschutzgesetz zum Nachlesen.
Wie viele Songs eines Interpreten darf ich in einer 2-Stunden-Sendung spielen?
Wie viele Songs eines Interpreten darf ich in einer 2-Stunden-Sendung spielen?
In den Betriebsvoraussetzungen Webcast der GVL heißt es hierzu unter
2. Musikprogramm:
Der Webcaster darf innerhalb von drei Stunden seines Programms nicht übertragen:
(a) mehr als drei verschiedene Titel von einem bestimmten Album, davon nicht mehr als zwei Titel aufeinanderfolgend; oder
(b) mehr als vier verschiedene Titel eines bestimmten Künstlers oder einer Compilation von Musiktiteln, davon nicht mehr als drei aufeinanderfolgend
ACHTUNG! Die GVL-Richtlinien beziehen sich auf einen Zeitraum von 3 Studen!